Wappen
DorfLADEN Linsburg
w.V.
Dokumentation und Koordination des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉
w.V. = Wirtschaftlicher Verein
Informationen über den Betrieb und die Weiterentwicklung eines Dorfladens
Informationen über den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
Eröffnung des Dorf-Ladens am 08. März 2018
50 Linsburgerinnen und Linsburger arbeiten an diesem Projekt
Finanzierung über den Verkauf von Geschäftsanteilen
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 630 - 1900 ❉ Sa: 700 - 1400 ❉ So: 800 - 1100
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Termine

    • 08. März 2024
       6 Jahre Dorfladen Linsburg
    • 09. Mai 2024
       Vatertagsvergnügen
    • 22. Mai 2024
       Vorstandssitzung
    • 13. September 2024
       3. Kneipenquiz
    • 25. Oktober 2024
       Jahreshauptversammlung
    • 20. Dezember 2024
       Weihnachtsbier
    • 29. Mai 2025
       Vatertagsvergnügen

Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier

Aufnahmeantrag

Geschäftsanteil-Formular herunterladen

Verlauf/Info

Zweites Linsburger Kneipenquiz

18.03.2024 | Fotoalbum

Am Freitag, den 15. März 2024, führte der Verein das zweite Linsburger Kneipenquiz durch. 110 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer, organisiert in Teams, sorgten erneut für ein volles Haus. 17 Fotos in einem Albumansehen.

Neue Nistkästen für Linsburger Gärten

09.03.2024 | DIE HARKE

Kinder waren bei Aktion von Nahkauf handwerklich tätig. Artikel in DIE HARKE vom 09.03.2024 lesen

Tresor gestohlen

21.02.2024 | DIE HARKE

Kurzbericht über einen Einbruch in den Dorfladen Linsburg. Artikel in DIE HARKE vom 21.02.2024 lesen

Landfrauen Neustadt besuchen den Dorfladen Linsburg

20.01.2024 | Eigener Artikel

Die Frauen des Landfrauenvereins Neu- stadt am Rübenberge haben sich am 17. Januar 2024 über die Entstehung und den Betrieb sowie die aktuelle Bedeutung des Dorfladens für den Ort Linsburg informiert. Artikel lesen.

Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt

30.10.2023 | Eigener Artikel

Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.

Die Post ist da – und sie bleibt!

11.07.2023 | Vorstand

In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen

5 Jahre Dorfladen Linsburg

13.03.2023 | Fotoalbum

Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event.
Fotos ansehen
DIE HARKE v. 24.03.2023
DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023

Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise

08.12.2022 | DIE HARKE

Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
   Info
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:

Die Mitgliedschaft im Verein
❉ Dorfladen Linsburg ❉

Schnellinfo

  • Um Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden, ist die Zeichnung mindestens eines Geschäftsanteils im Wert von 125,00 € UND die Beantragung der Mitgliedschaft erforderlich. Beides ist in einem Formular enthalten, das Sie im Downloadbereich herunterladen können.
  • Im Rahmen der Beantragung der Mitgliedschaft müssen Sie die Satzung des Vereins anerkennen, die Sie hier online lesen und/oder hier herunterladen können.
  • Ein Mitgliedsbeitrag wird NICHT erhoben.

Im Einzelnen

Auszüge aus der Satzung. Wie wird man Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben

  1. Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende, schriftliche Beitrittserklärung UND den Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  3. Ein Geschäftsanteil beträgt € 125,00.
  4. Der maximal zulässige Gesamtbetrag der Geschäftsanteile eines Mitglieds ist auf €20.000,00 festgelegt.
  5. Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Aufforderung einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.
  6. Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen abzüglich der zur Verlustdeckung abgeschriebenen Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
  7. Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, vom Verein nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb des Vereins als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
  8. Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und dem Verein gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 5.6 der Satzung.
  9. Die Mitgliedschaft wird mit Erwerb und Aushändigung eines Geschäftsanteils wirksam.

Erläuterungen

  • Geschäftsanteile können auf Rechnung, per Lastschriftmandat oder per Lastschriftmandat auf Raten (10 Raten/Geschäftsanteil) bezahlt werden. Die Abforderung der Beträge für die gezeichneten Geschäftsanteile erfolgt erst, wenn dem Verein Zeichnungsanträge für insgesamt 600 Geschäftsanteile vorliegen. Daraus folgt, daß etwa Mitte 2017 mit dem Einziehen/Abfordern der Gelder begonnen werden wird. Über den aktuellen Mitgliederbestand und die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile können Sie sich hier informieren: Über den Zeitraum der Einziehung werden die Mitglieder zeitgerecht informiert.
  • Ein Mitglied, das bereits einen oder mehrere Geschäftsanteile erworben hat, kann diese jederzeit bis zur Summe gem. §3, 4. (s.o.) "aufstocken". Dies kann auch in mehreren Schritten geschehen.
  • Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
  • Das Recht, Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden und Geschäftsanteile zu zeichnen, besteht nicht nur für Linsburger Einwohner/innen, sondern für jede Person (das können auch Körperschaften und Vereine sein) gem. §3, 1. (s.o.) weltweit. Jedes weitere Mitglied trägt dazu bei, die phantastische Idee eines Dorfladens zu unterstützen, die auf Bürgerbeteiligung, ein seriöses und faires Geschäftsmodell und regionales Engagement aufbaut.
  • Anträge auf Mitgliedschaft und die damit verbundene Erklärung auf Zeichnung von Geschäftsanteilen können Sie im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und beim Schriftführer des Vereins abgeben:
    • Digital:  
    • Analog:
      Babenkamp 3
      31636 Linsburg

Weiterführende Links

  • Satzungsentwurf vom 22.11.2014, wie sie von der Gründungsversammlung verabschiedet wurde. PDF-Datei zum Onlinelesen und/oder Herunterladen. Im Downloadbereich finden Sie auch die Beitrittserklärung und den Antrag auf Zeichnung von Geschäftsanteilen.
 

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