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Verlauf/Info
Erstes Linsburger Kneipenquiz
12.09.2023 | Eigener Artikel
Am Freitag, den 08. September 2023, führte der Verein das erste Linsburger Kneipenquiz durch. 92 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 22 Teams sorgten für ein volles Haus. Artikel mit Fotos lesen.
Die Post ist da – und sie bleibt!
11.07.2023 | Vorstand
In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen
Vatertag? Himmelfahrt? Feiern wollten sie alle
19.05.2023 | DIE HARKE
Gottesdienst, organisierte Veranstaltung oder private Partygruppe: Vielfalt gab es im Landkreis Nienburg. Artikel in DIE HARKE vom 19.05.2023 unter anderem über das Vatertagsvergnügen im DGH Linsburg Lesen
Lasset die Vögel zu ihnen kommen
11.05.2023 | DIE HARKE
Kinder haben Trinkstellen gebastelt, (auch) für eine Zählaktion im heimischen Garten. Artikel über eine Aktion im DGH Linsburg unter Leitung eines Vorstands- mitglieds des Dorfladen-Vereins. Artikel lesen.
5 Jahre Dorfladen Linsburg
13.03.2023 | Fotoalbum
Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event. Fotos ansehen DIE HARKE v. 24.03.2023 DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023
Es ist geschafft - und es bleibt spannend
25.03.2023 | SG-Magazin
Der Dorfladen Linsburg schreibt Erfolgsgeschichte - ist aber beileibe kein Selbstläufer. Artikel im Magazin der SG Steimbke, Nr. 45, Februar 2023. Lesen.
Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise
08.12.2022 | DIE HARKE
Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:
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Die Mitgliedschaft im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉
Schnellinfo
Um Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden, ist die Zeichnung mindestens eines Geschäftsanteils im Wert von 125,00 € UND die Beantragung der Mitgliedschaft erforderlich. Beides ist in einem Formular enthalten, das Sie im Downloadbereich herunterladen können.
Auszüge aus der Satzung. Wie wird man Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende, schriftliche Beitrittserklärung UND den Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Ein Geschäftsanteil beträgt € 125,00.
Der maximal zulässige Gesamtbetrag der Geschäftsanteile eines Mitglieds ist auf €20.000,00 festgelegt.
Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Aufforderung einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.
Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen abzüglich der zur Verlustdeckung abgeschriebenen Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, vom Verein nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb des Vereins als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und dem Verein gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 5.6 der Satzung.
Die Mitgliedschaft wird mit Erwerb und Aushändigung eines Geschäftsanteils wirksam.
Erläuterungen
Geschäftsanteile können auf Rechnung, per Lastschriftmandat oder per Lastschriftmandat auf Raten (10 Raten/Geschäftsanteil) bezahlt werden. Die Abforderung der Beträge für die gezeichneten Geschäftsanteile erfolgt erst, wenn dem Verein Zeichnungsanträge für insgesamt 600 Geschäftsanteile vorliegen. Daraus folgt, daß etwa Mitte 2017 mit dem Einziehen/Abfordern der Gelder begonnen werden wird. Über den aktuellen Mitgliederbestand und die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile können Sie sich hier informieren:
Über den Zeitraum der Einziehung werden die Mitglieder zeitgerecht informiert.
Ein Mitglied, das bereits einen oder mehrere Geschäftsanteile erworben hat, kann diese jederzeit bis zur Summe gem. §3, 4. (s.o.) "aufstocken". Dies kann auch in mehreren Schritten geschehen.
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Das Recht, Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden und Geschäftsanteile zu zeichnen, besteht nicht nur für Linsburger Einwohner/innen, sondern für jede Person (das können auch Körperschaften und Vereine sein) gem. §3, 1. (s.o.) weltweit. Jedes weitere Mitglied trägt dazu bei, die phantastische Idee eines Dorfladens zu unterstützen, die auf Bürgerbeteiligung, ein seriöses und faires Geschäftsmodell und regionales Engagement aufbaut.
Anträge auf Mitgliedschaft und die damit verbundene Erklärung auf Zeichnung von Geschäftsanteilen können Sie im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und beim Schriftführer des Vereins abgeben:
Digital:
Analog:
Babenkamp 3
31636 Linsburg
Weiterführende Links
Satzungsentwurf vom 22.11.2014, wie sie von der Gründungsversammlung verabschiedet wurde. PDF-Datei zum Onlinelesen und/oder Herunterladen. Im Downloadbereich finden Sie auch die Beitrittserklärung und den Antrag auf Zeichnung von Geschäftsanteilen.