Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier
Geschäftsanteil-Formular herunterladen
Verlauf/Info
Kunden-Produktumfrage 2024
24.09.2024 | Vorstand
Mitte 2024 hat der Vorstand unter Federführung von Winfried Klug eine Kundenumfrage durchgeführt, um Wünsche zum Sortiment zu erfassen. Die Beteiligung war sehr gut. Das Ergebnis mit Antworten wurde in einer Tabelle zusammengefasst. Tabelle ansehen.
Neue Nistkästen für Linsburger Gärten
09.03.2024 | DIE HARKE
Kinder waren bei Aktion von Nahkauf handwerklich tätig. Artikel in DIE HARKE vom 09.03.2024 lesen
Tresor gestohlen
21.02.2024 | DIE HARKE
Kurzbericht über einen Einbruch in den Dorfladen Linsburg. Artikel in DIE HARKE vom 21.02.2024 lesen
Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt
30.10.2023 | Eigener Artikel
Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.
Die Post ist da – und sie bleibt!
11.07.2023 | Vorstand
In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:
Sie sind hier:StartseiteDie Mitgliedschaft im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉
Die Mitgliedschaft im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉
Schnellinfo
Um Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden, ist die Zeichnung mindestens eines Geschäftsanteils im Wert von 125,00 € UND die Beantragung der Mitgliedschaft erforderlich. Beides ist in einem Formular enthalten, das Sie im Downloadbereich herunterladen können.
Auszüge aus der Satzung. Wie wird man Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende, schriftliche Beitrittserklärung UND den Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Ein Geschäftsanteil beträgt € 125,00.
Der maximal zulässige Gesamtbetrag der Geschäftsanteile eines Mitglieds ist auf €20.000,00 festgelegt.
Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Aufforderung einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.
Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen abzüglich der zur Verlustdeckung abgeschriebenen Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, vom Verein nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb des Vereins als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und dem Verein gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 5.6 der Satzung.
Die Mitgliedschaft wird mit Erwerb und Aushändigung eines Geschäftsanteils wirksam.
Erläuterungen
Geschäftsanteile können auf Rechnung, per Lastschriftmandat oder per Lastschriftmandat auf Raten (10 Raten/Geschäftsanteil) bezahlt werden. Die Abforderung der Beträge für die gezeichneten Geschäftsanteile erfolgt erst, wenn dem Verein Zeichnungsanträge für insgesamt 600 Geschäftsanteile vorliegen. Daraus folgt, daß etwa Mitte 2017 mit dem Einziehen/Abfordern der Gelder begonnen werden wird. Über den aktuellen Mitgliederbestand und die Höhe der gezeichneten Geschäftsanteile können Sie sich hier informieren:
Über den Zeitraum der Einziehung werden die Mitglieder zeitgerecht informiert.
Ein Mitglied, das bereits einen oder mehrere Geschäftsanteile erworben hat, kann diese jederzeit bis zur Summe gem. §3, 4. (s.o.) "aufstocken". Dies kann auch in mehreren Schritten geschehen.
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Das Recht, Mitglied im Verein ❉ Dorfladen Linsburg ❉ zu werden und Geschäftsanteile zu zeichnen, besteht nicht nur für Linsburger Einwohner/innen, sondern für jede Person (das können auch Körperschaften und Vereine sein) gem. §3, 1. (s.o.) weltweit. Jedes weitere Mitglied trägt dazu bei, die phantastische Idee eines Dorfladens zu unterstützen, die auf Bürgerbeteiligung, ein seriöses und faires Geschäftsmodell und regionales Engagement aufbaut.
Anträge auf Mitgliedschaft und die damit verbundene Erklärung auf Zeichnung von Geschäftsanteilen können Sie im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und beim Schriftführer des Vereins abgeben:
Digital:
Analog:
Babenkamp 3
31636 Linsburg
Weiterführende Links
Satzungsentwurf vom 22.11.2014, wie sie von der Gründungsversammlung verabschiedet wurde. PDF-Datei zum Onlinelesen und/oder Herunterladen. Im Downloadbereich finden Sie auch die Beitrittserklärung und den Antrag auf Zeichnung von Geschäftsanteilen.