Wappen
DorfLADEN Linsburg
w.V.
Dokumentation und Koordination des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉
w.V. = Wirtschaftlicher Verein
Informationen über den Betrieb und die Weiterentwicklung eines Dorfladens
Informationen über den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
Eröffnung des Dorf-Ladens am 08. März 2018
50 Linsburgerinnen und Linsburger arbeiten an diesem Projekt
Finanzierung über den Verkauf von Geschäftsanteilen
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 630 - 1900 ❉ Sa: 700 - 1400 ❉ So: 800 - 1100
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Termine

    • 08. März 2024
       6 Jahre Dorfladen Linsburg
    • 09. Mai 2024
       Vatertagsvergnügen
    • 22. Mai 2024
       Vorstandssitzung
    • 13. September 2024
       3. Kneipenquiz
    • 25. Oktober 2024
       Jahreshauptversammlung
    • 20. Dezember 2024
       Weihnachtsbier
    • 29. Mai 2025
       Vatertagsvergnügen

Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier

Aufnahmeantrag

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Verlauf/Info

Zweites Linsburger Kneipenquiz

18.03.2024 | Fotoalbum

Am Freitag, den 15. März 2024, führte der Verein das zweite Linsburger Kneipenquiz durch. 110 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer, organisiert in Teams, sorgten erneut für ein volles Haus. 17 Fotos in einem Albumansehen.

Neue Nistkästen für Linsburger Gärten

09.03.2024 | DIE HARKE

Kinder waren bei Aktion von Nahkauf handwerklich tätig. Artikel in DIE HARKE vom 09.03.2024 lesen

Tresor gestohlen

21.02.2024 | DIE HARKE

Kurzbericht über einen Einbruch in den Dorfladen Linsburg. Artikel in DIE HARKE vom 21.02.2024 lesen

Landfrauen Neustadt besuchen den Dorfladen Linsburg

20.01.2024 | Eigener Artikel

Die Frauen des Landfrauenvereins Neu- stadt am Rübenberge haben sich am 17. Januar 2024 über die Entstehung und den Betrieb sowie die aktuelle Bedeutung des Dorfladens für den Ort Linsburg informiert. Artikel lesen.

Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt

30.10.2023 | Eigener Artikel

Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.

Die Post ist da – und sie bleibt!

11.07.2023 | Vorstand

In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen

5 Jahre Dorfladen Linsburg

13.03.2023 | Fotoalbum

Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event.
Fotos ansehen
DIE HARKE v. 24.03.2023
DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023

Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise

08.12.2022 | DIE HARKE

Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
   Info
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:

Die Satzung des Vereins
❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Haftung

  1. Der Verein führt den Namen „Dorfladen Linsburg w.V.“ im folgenden Dorfladen genannt.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Linsburg.
  3. Der Verein ist ein „wirtschaftlicher Verein“ gem. (§ 22 BGB). Bis zur Erlangung der Rechtsfähigkeit wird er als nicht eingetragener Verein geführt.
  4. Der wirtschaftliche Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen. Eine Haftung des Vorstandes und der für den Verein tätigen Mitglieder ist, außer bei grobem Verschulden, ausgeschlossen.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung mit den Dingen des täglichen Bedarfs und die damit verbundene Erhöhung der Lebensqualität in Linsburg.
  2. Gegenstand des Vereins ist
    1. der Betrieb und der Unterhalt eines Verkaufsladens (Dorfladen),
    2. die Bereitstellung von Dienstleistungen,
    3. der Betrieb und Unterhalt eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH).
  3. Der Betrieb des Dorfladens soll eine günstige Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger in Linsburg, sicherstellen.
  4. Der Betrieb des Dorfgemeinschaftshaus soll eine Möglichkeit für die Durchführung von Versammlungen, Vereinsfesten, Gemeindeveranstaltungen, Betriebsfesten und Veranstaltungen sowie Familienfeiern wie Hochzeiten, Todesfälle, Konfirmationen, Geburtstagsfeiern vordringlich für die Einwohner und Gewerbetreibenden der Gemeinde Linsburg sicherstellen.

§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben

  1. Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende, schriftliche Beitrittserklärung und Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  3. Ein Geschäftsanteil beträgt € 125,00.
  4. Der maximal zulässige Gesamtbetrag der Geschäftsanteile eines Mitglieds ist auf €20.000,00 festgelegt.
  5. Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Aufforderung einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.
  6. Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen abzüglich der zur Verlustdeckung abgeschriebenen Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
  7. Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, vom Verein nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb des Vereins als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
  8. Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und dem Verein gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 5.6..
  9. Die Mitgliedschaft wird mit Erwerb und Aushändigung eines Geschäftsanteils wirksam.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist berechtigt,

  1. die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen;
  2. an der Mitgliederversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten des Vereins zu verlangen, soweit dem § 10 nicht entgegensteht;
  3. Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gemäß § 7 einzureichen;
  4. Anträge auf Berufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 7 Abs. 3 einzureichen;
  5. an den satzungsgemäß beschlossenen Ausschüttungen teilzuhaben;
  6. rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist zu verlangen;
  7. die Niederschrift über die Mitgliederversammlung einzusehen;
  8. das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts des Kassenprüfers einzusehen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet,

  1. die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten;
  2. dem Ansehen und den Interessen des Vereins keinen Schaden zuzufügen;
  3. die wirtschaftliche Selbstständigkeit des „Dorfladen Linsburg w.V.“ nach Kräften zu unterstützen;
  4. den Bestimmungen des Vereinsrechts und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen;
  5. Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen des Vereins gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln;
  6. dem Verein jede Änderung der Rechtsform und der Inhaberverhältnisse seines Unternehmens unverzüglich mitzuteilen;
  7. bei der Aufnahme mindestens einen (1) dem Eigenkapital zuzuweisenden Geschäftsanteil (§ 3) gemäß dieser Satzung zu zeichnen;
  8. die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile gem. §3 zu leisten.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch Kündigung,
    2. Übertragung der Vereinsmitgliedschaft,
    3. durch Tod,
    4. Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft,
    5. durch Ausschluss oder
    6. durch Auflösung des Vereins.
  2. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Geschäftsguthabens oder anderer Vermögenswerte des Vereins.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Haftung Anzeigen
§ 2 Zweck des Vereins Anzeigen
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Anzeigen
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Anzeigen
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft Anzeigen
§ 5.1 Kündigung Anzeigen
§ 5.2 Übertragung von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 5.3 Tod eines Mitglieds Anzeigen
§ 5.4 Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft Anzeigen
§ 5.5 Ausschluss Anzeigen
§ 5.6 Auseinandersetzung / Rückgabe von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 6 Organe des Vereins Anzeigen
§ 7 Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 7.1 Aufgaben der Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 8 Vorstand Anzeigen
§ 8.1 Aufgaben des Vorstands Anzeigen
§ 8.2 Berichterstattung gegenüber den Mitgliedern Anzeigen
§ 8.3 Geschäftsführung Anzeigen
§ 9 Kassen- und Rechnungsprüfung Anzeigen
§ 10 Auskunftsrecht Anzeigen
§ 11 Mitgliedsbeiträge Anzeigen
§ 12 Geschäftsjahr Anzeigen
§ 13 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 14 Rücklage Anzeigen
§ 15 Verwendung des Jahresüberschuss oder -fehlbetrags und Rückvergütung Anzeigen
§ 16 Nachschusspflicht Anzeigen
§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags Anzeigen
§ 18 Liquidation Anzeigen
§ 19 Auflösung Anzeigen
§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 21 Gerichtsstand Anzeigen

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