Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier
Geschäftsanteil-Formular herunterladen
Verlauf/Info
Vatertag? Himmelfahrt? Feiern wollten sie alle
19.05.2023 | DIE HARKE
Gottesdienst, organisierte Veranstaltung oder private Partygruppe: Vielfalt gab es im Landkreis Nienburg. Artikel in DIE HARKE vom 19.05.2023 unter anderem über das Vatertagsvergnügen im DGH Linsburg Lesen
Lasset die Vögel zu ihnen kommen
11.05.2023 | DIE HARKE
Kinder haben Trinkstellen gebastelt, (auch) für eine Zählaktion im heimischen Garten. Artikel über eine Aktion im DGH Linsburg unter Leitung eines Vorstands- mitglieds des Dorfladen-Vereins. Artikel lesen.
5 Jahre Dorfladen Linsburg
13.03.2023 | Fotoalbum
Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event. Fotos ansehen DIE HARKE v. 24.03.2023 DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023
Einkaufen vor Ort statt weite Wege fahren
04.03.2023 | DIE HARKE
Seit fünf Jahren läuft der Dorfladen in Linsburg in der kommenden Woche. Artikel lesen.
Es ist geschafft - und es bleibt spannend
25.03.2023 | SG-Magazin
Der Dorfladen Linsburg schreibt Erfolgsgeschichte - ist aber beileibe kein Selbstläufer. Artikel im Magazin der SG Steimbke, Nr. 45, Februar 2023. Lesen.
Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise
08.12.2022 | DIE HARKE
Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
Mitgliederversammlung am 17. Juni 2022
02.08.2022 | Vorstand
Am 17. Juni 2022 fand die Jahreshaupt- versammlung des Vereins statt. 55 Mit- glieder waren anwesend. Das Protokoll zum Lesen und Herunterladen finden Sie im Downloadbereich (Abschnitt "Öfftl. Protokolle").
Die Satzung des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Haftung
Der Verein führt den Namen „Dorfladen Linsburg w.V.“ im folgenden Dorfladen genannt.
Der Verein hat seinen Sitz in Linsburg.
Der Verein ist ein „wirtschaftlicher Verein“ gem. (§ 22 BGB). Bis zur Erlangung der Rechtsfähigkeit wird er als nicht eingetragener Verein geführt.
Der wirtschaftliche Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen. Eine Haftung des Vorstandes und der für den Verein tätigen Mitglieder ist, außer bei grobem Verschulden, ausgeschlossen.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung mit den Dingen des täglichen Bedarfs und die damit verbundene Erhöhung der Lebensqualität in Linsburg.
Gegenstand des Vereins ist
der Betrieb und der Unterhalt eines Verkaufsladens (Dorfladen),
die Bereitstellung von Dienstleistungen,
der Betrieb und Unterhalt eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH).
Der Betrieb des Dorfladens soll eine günstige Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger in Linsburg, sicherstellen.
Der Betrieb des Dorfgemeinschaftshaus soll eine Möglichkeit für die Durchführung von Versammlungen, Vereinsfesten, Gemeindeveranstaltungen, Betriebsfesten und Veranstaltungen sowie Familienfeiern wie Hochzeiten, Todesfälle, Konfirmationen, Geburtstagsfeiern vordringlich für die Einwohner und Gewerbetreibenden der Gemeinde Linsburg sicherstellen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben
Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende, schriftliche Beitrittserklärung und Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Ein Geschäftsanteil beträgt € 125,00.
Der maximal zulässige Gesamtbetrag der Geschäftsanteile eines Mitglieds ist auf €20.000,00 festgelegt.
Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Aufforderung einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.
Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen abzüglich der zur Verlustdeckung abgeschriebenen Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, vom Verein nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb des Vereins als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und dem Verein gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt § 5.6..
Die Mitgliedschaft wird mit Erwerb und Aushändigung eines Geschäftsanteils wirksam.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt,
die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen;
an der Mitgliederversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten des Vereins zu verlangen, soweit dem § 10 nicht entgegensteht;
Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gemäß § 7 einzureichen;
Anträge auf Berufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 7 Abs. 3 einzureichen;
an den satzungsgemäß beschlossenen Ausschüttungen teilzuhaben;
rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist zu verlangen;
die Niederschrift über die Mitgliederversammlung einzusehen;
das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts des Kassenprüfers einzusehen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet,
die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten;
dem Ansehen und den Interessen des Vereins keinen Schaden zuzufügen;
die wirtschaftliche Selbstständigkeit des „Dorfladen Linsburg w.V.“ nach Kräften zu unterstützen;
den Bestimmungen des Vereinsrechts und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen;
Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen des Vereins gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln;
dem Verein jede Änderung der Rechtsform und der Inhaberverhältnisse seines Unternehmens unverzüglich mitzuteilen;
bei der Aufnahme mindestens einen (1) dem Eigenkapital zuzuweisenden Geschäftsanteil (§ 3) gemäß dieser Satzung zu zeichnen;
die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile gem. §3 zu leisten.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
durch Kündigung,
Übertragung der Vereinsmitgliedschaft,
durch Tod,
Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft,
durch Ausschluss oder
durch Auflösung des Vereins.
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Geschäftsguthabens oder anderer Vermögenswerte des Vereins.