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Verlauf/Info
Vatertag? Himmelfahrt? Feiern wollten sie alle
19.05.2023 | DIE HARKE
Gottesdienst, organisierte Veranstaltung oder private Partygruppe: Vielfalt gab es im Landkreis Nienburg. Artikel in DIE HARKE vom 19.05.2023 unter anderem über das Vatertagsvergnügen im DGH Linsburg Lesen
Lasset die Vögel zu ihnen kommen
11.05.2023 | DIE HARKE
Kinder haben Trinkstellen gebastelt, (auch) für eine Zählaktion im heimischen Garten. Artikel über eine Aktion im DGH Linsburg unter Leitung eines Vorstands- mitglieds des Dorfladen-Vereins. Artikel lesen.
5 Jahre Dorfladen Linsburg
13.03.2023 | Fotoalbum
Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event. Fotos ansehen DIE HARKE v. 24.03.2023 DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023
Einkaufen vor Ort statt weite Wege fahren
04.03.2023 | DIE HARKE
Seit fünf Jahren läuft der Dorfladen in Linsburg in der kommenden Woche. Artikel lesen.
Es ist geschafft - und es bleibt spannend
25.03.2023 | SG-Magazin
Der Dorfladen Linsburg schreibt Erfolgsgeschichte - ist aber beileibe kein Selbstläufer. Artikel im Magazin der SG Steimbke, Nr. 45, Februar 2023. Lesen.
Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise
08.12.2022 | DIE HARKE
Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
Mitgliederversammlung am 17. Juni 2022
02.08.2022 | Vorstand
Am 17. Juni 2022 fand die Jahreshaupt- versammlung des Vereins statt. 55 Mit- glieder waren anwesend. Das Protokoll zum Lesen und Herunterladen finden Sie im Downloadbereich (Abschnitt "Öfftl. Protokolle").
Die Satzung des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉ - §§16 - 22
§ 16 Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags
Über die Art der Deckung eines Jahresfehlbetrags beschließt die Mitgliederversammlung.
Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung der anderen Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch die Kapitalrücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch diese Maßnahmen zugleich zu decken.
Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Jahresfehlbetrages nach dem Verhältnis der übernommenen oder der satzungsgemäß zu übernehmenden Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Jahresfehlbetrag entstanden ist, berechnet.
§ 18 Liquidation
Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation des Vereins nach Maßgabe des § 48 BGB.
Für die Verteilung des Vermögens des Vereins ist §49 BGB anzuwenden. Möglicherweise verbleibende Überschüsse sind im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter den Mitgliedern zu verteilen.
Die Vorstände werden als Liquidatoren bestellt.
§ 19 Auflösung
Die Auflösung des Vereines kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer Mehrheit gemäß §7.1 Abs. (5) und (6) gefasst werden.
In der Versammlung sind die Liquidatoren zu bestellen, die dann die Geschäfte abwickeln.
§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht
Die vertretungsberechtigten Organe des Vereins sind der Verleihungsbehörde mitzuteilen und in entsprechender Form gem. § 50a BGB öffentlich bekannt zu machen.
Bekanntmachungen werden in ortsüblicher Weise veröffentlicht und in den Geschäftsräumen öffentlich ausgehängt. Dazu wird die lokale Presse oder ein lokales, durch den Verein durchgeführtes Postwurfverfahren in Verbindung mit einer Veröffentlichung im Internet unter www.dorfladen-linsburg.de eingesetzt.
§ 21 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. November 2014 beschlossen.
Linsburg, den 22.November 2014
Diese Satzung wurde vom Landkreis Nienburg/Weser mit Schreiben vom 29.07.2015 genehmigt.