Wappen
DorfLADEN Linsburg
w.V.
Dokumentation und Koordination des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉
w.V. = Wirtschaftlicher Verein
Informationen über den Betrieb und die Weiterentwicklung eines Dorfladens
Informationen über den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
Eröffnung des Dorf-Ladens am 08. März 2018
50 Linsburgerinnen und Linsburger arbeiten an diesem Projekt
Finanzierung über den Verkauf von Geschäftsanteilen
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 630 - 1900 ❉ Sa: 700 - 1400 ❉ So: 800 - 1100
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Termine

    • 16. Dezember 2023
       Weihnachtsbier
    • 17. Januar 2024
       Vorstandssitzung
    • 27. Januar 2024
       Grünkohlball
    • 15. März 2024
       Kneipenquiz
    • 09. Mai 2024
       Vatertagsvergnügen
    • 25. Oktober 2024
       Jahreshauptversammlung
    • 21. Dezember 2024
       Weihnachtsbier

Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier

Aufnahmeantrag

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Verlauf/Info

Leeser Dorfladen braucht mehr Rückenwind

27.11.2023 | DIE HARKE

Patenschaften sind derzeit das A und O / Akute Finanznot ist etwas aufgefangen / Zeit nutzen für Umstrukturierung. Artikel in DIE HARKE vom 27.11.2023 mit Kommentar des Vorstandes des Dorfladen Linsburg w.V. lesen

Linsburger Dorfladen weiterhin gut aufgestellt

30.10.2023 | Eigener Artikel

Kurzbericht über die JHV (Jahreshauptver- sammlung) 2023/2 des Vereins lesen.

Erstes Linsburger Kneipenquiz

12.09.2023 | Eigener Artikel

Am Freitag, den 08. September 2023, führte der Verein das erste Linsburger Kneipenquiz durch. 92 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 22 Teams sorgten für ein volles Haus. Artikel mit Fotos lesen.

Die Post ist da – und sie bleibt!

11.07.2023 | Vorstand

In Schessinghausen gibt es jetzt eine kleine Filiale, und die Linsburger hat nach zwischenzeitiger Kündigung ebenfalls Bestand. Artikel in DIE HARKE vom 11.07.2023 lesen

Lasset die Vögel zu ihnen kommen

11.05.2023 | DIE HARKE

Kinder haben Trinkstellen gebastelt, (auch) für eine Zählaktion im heimischen Garten. Artikel über eine Aktion im DGH Linsburg unter Leitung eines Vorstands- mitglieds des Dorfladen-Vereins. Artikel lesen.

5 Jahre Dorfladen Linsburg

13.03.2023 | Fotoalbum

Am 8. März 2023 bestand der Dorfladen Linsburg seit 5 Jahren, ausgehend vom ersten Verkaufstag am 8. März 2018. Im Zeitraum 8. bis 12. März 2023 feierte der wirtschaftliche Verein Dorfladen Linsburg diesen Geburtstag. Am Sonntag, den 12. März 2023, fand der Höhepunkt in Form eines Frühstücks für Mitglieder und Gäste statt. Das Fotoalbum zeigt 25 ausge- wählte Fotos von diesem Event.
Fotos ansehen
DIE HARKE v. 24.03.2023
DIE HARKE am Sonntag v. 26.03.2023

Es ist geschafft - und es bleibt spannend

25.03.2023 | SG-Magazin

Der Dorfladen Linsburg schreibt Erfolgsgeschichte - ist aber beileibe kein Selbstläufer. Artikel im Magazin der SG Steimbke, Nr. 45, Februar 2023. Lesen.

Trotz Kostenexplosion gut durch die Krise

08.12.2022 | DIE HARKE

Der Dorfladen in Linsburg hat wegen extremer Preissteigerungen bei Gas, Strom und Löhnen 45 000 Euro Mehr- kosten. Jetzt muss an vielen Ecken gespart werden. Artikel in Die Harke vom 08.12.2022 lesen.
   Info
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungsLÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg ist beim "Projekt- netzwerk Ländliche Räume Nieder- sachsen" der niedersächsischen Landesre- gierung gelistet:
Wir unterstützen regionale Initiativen:

Die Satzung des Vereins
❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉ - §§16 - 22

§ 16 Nachschusspflicht

  1. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.

§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags

  1. Über die Art der Deckung eines Jahresfehlbetrags beschließt die Mitgliederversammlung.
  2. Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung der anderen Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch die Kapitalrücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch diese Maßnahmen zugleich zu decken.
  3. Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Jahresfehlbetrages nach dem Verhältnis der übernommenen oder der satzungsgemäß zu übernehmenden Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Jahresfehlbetrag entstanden ist, berechnet.

§ 18 Liquidation

  1. Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation des Vereins nach Maßgabe des § 48 BGB.
  2. Für die Verteilung des Vermögens des Vereins ist §49 BGB anzuwenden. Möglicherweise verbleibende Überschüsse sind im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter den Mitgliedern zu verteilen.
  3. Die Vorstände werden als Liquidatoren bestellt.

§ 19 Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereines kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
  2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer Mehrheit gemäß §7.1 Abs. (5) und (6) gefasst werden.
  3. In der Versammlung sind die Liquidatoren zu bestellen, die dann die Geschäfte abwickeln.

§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht

  1. Die vertretungsberechtigten Organe des Vereins sind der Verleihungsbehörde mitzuteilen und in entsprechender Form gem. § 50a BGB öffentlich bekannt zu machen.
  2. Bekanntmachungen werden in ortsüblicher Weise veröffentlicht und in den Geschäftsräumen öffentlich ausgehängt. Dazu wird die lokale Presse oder ein lokales, durch den Verein durchgeführtes Postwurfverfahren in Verbindung mit einer Veröffentlichung im Internet unter www.dorfladen-linsburg.de eingesetzt.

§ 21 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.

§ 22 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. November 2014 beschlossen.

Linsburg, den 22.November 2014

Diese Satzung wurde vom Landkreis Nienburg/Weser mit Schreiben vom 29.07.2015 genehmigt.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Haftung Anzeigen
§ 2 Zweck des Vereins Anzeigen
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Anzeigen
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Anzeigen
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft Anzeigen
§ 5.1 Kündigung Anzeigen
§ 5.2 Übertragung von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 5.3 Tod eines Mitglieds Anzeigen
§ 5.4 Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft Anzeigen
§ 5.5 Ausschluss Anzeigen
§ 5.6 Auseinandersetzung / Rückgabe von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 6 Organe des Vereins Anzeigen
§ 7 Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 7.1 Aufgaben der Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 8 Vorstand Anzeigen
§ 8.1 Aufgaben des Vorstands Anzeigen
§ 8.2 Berichterstattung gegenüber den Mitgliedern Anzeigen
§ 8.3 Geschäftsführung Anzeigen
§ 9 Kassen- und Rechnungsprüfung Anzeigen
§ 10 Auskunftsrecht Anzeigen
§ 11 Mitgliedsbeiträge Anzeigen
§ 12 Geschäftsjahr Anzeigen
§ 13 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 14 Rücklage Anzeigen
§ 15 Verwendung des Jahresüberschuss oder -fehlbetrags und Rückvergütung Anzeigen
§ 16 Nachschusspflicht Anzeigen
§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags Anzeigen
§ 18 Liquidation Anzeigen
§ 19 Auflösung Anzeigen
§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 21 Gerichtsstand Anzeigen

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