Wappen
DorfLADEN Linsburg
w.V.
Dokumentation und Koordination des Vereins ❉ Dorfladen Linsburg w.V. ❉
w.V. = Wirtschaftlicher Verein
Informationen über den Betrieb und die Weiterentwicklung eines Dorfladens
Informationen über den Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
Eröffnung des Dorf-Ladens am 08. März 2018
50 Linsburgerinnen und Linsburger arbeiten an diesem Projekt
Finanzierung über den Verkauf von Geschäftsanteilen
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Öffnungszeiten: Mo-Fr: 630 - 1900 ❉ Sa: 700 - 1400 ❉ So: 800 - 1100
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Termine

  • 01. November 2025
     Dorfladen des Jahres 2025
  • 19. November 2025
     Dorfläden-Treffen
  • 20. Dezember 2025
     Weihnachtsbier
  • 07. Januar 2026
     Vorstandssitzung
  • 31. Januar 2026
     Grünkohl-Ball
  • 06. März 2026
     Kneipenquiz
  • 14. Mai 2026
     Vatertagsvergnügen
  • 23. Oktober 2026
     Jahreshauptversammlung
  • 20. November 2026
     Kneipenquiz
  • 18. Dezember 2026
     Weihnachtsbier

Termindetails siehe hier
Die DGH-Termine finden Sie hier
Öffnungszeiten Dorfladen siehe hier

Aufnahmeantrag

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Verlauf/Info

Jahreshauptversammlung 2025

27.10.2025 | Eigener Artikel

Kassenführung und Vorstand entlastet. Wirtschaftliche Lage nach wie vor gut. "Dorfladen des Jahres 2025" erläutert. Pressemitteilung zur JHV 2025 lesen

Deutschlands bester Dorfladen im Fernsehen

11.10.2025 | DIE HARKE

Großes Kino für Dorfladen Linsburg. Erst dreht der NDR, dann folgt Prämierung zum "Dorfladen des Jahres". Linsburg feiert eine denkwürdige Auszeichnung. NDR zu Dreharbeiten vor Ort. Artikel in DIE HARKE vom 11.10.2025 lesen

Dorfladen Linsburg wird "Dorfladen des Jahres 2025"

13.09.2025

Der deutschlandweit tätige Verein Die DorfBegegnungsLäden e.V. wird den Linsburger Dorfladen am 1. November als "Dorfladen des Jahres 2025" auszeichnen. Zur Zeit laufen die Vorbereitungen für eine entsprechende Veranstaltung. Die Einladung können Sie hier lesen.

Dorfladen Linsburg investiert in seine Sicherheit

24.06.2025 | Pressemitteilung

Dritter Einbruch zwingt Vorstand zum Handeln. Alarmanlage eingebaut und akti- viert. Pressemitteilung ansehen

Kunden-Produktumfrage 2024

24.09.2024 | Vorstand

Mitte 2024 hat der Vorstand unter Federführung von Winfried Klug eine Kundenumfrage durchgeführt, um Wünsche zum Sortiment zu erfassen. Die Beteiligung war sehr gut. Das Ergebnis mit Antworten wurde in einer Tabelle zusammengefasst. Tabelle ansehen.
   Info
Der Haupt-Warenlieferant des Dorfladen Linsburg w.V. ist REWE/nahkauf
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Dorfladennetzwerk/DORFbegegnungs- LÄDEN e.V.:
Der Dorfladen Linsburg w.V. ist Mitglied im Netzwerk Dorfläden der Region Hannover:
Wir unterstützen regionale Initiativen:

Die Satzung des Vereins
❉ Dorfladen Linsburg w.V.❉ - §§16 - 22

§ 16 Nachschusspflicht

  1. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.

§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags

  1. Über die Art der Deckung eines Jahresfehlbetrags beschließt die Mitgliederversammlung.
  2. Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung der anderen Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch die Kapitalrücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch diese Maßnahmen zugleich zu decken.
  3. Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung eines Jahresfehlbetrags herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Jahresfehlbetrages nach dem Verhältnis der übernommenen oder der satzungsgemäß zu übernehmenden Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Jahresfehlbetrag entstanden ist, berechnet.

§ 18 Liquidation

  1. Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation des Vereins nach Maßgabe des § 48 BGB.
  2. Für die Verteilung des Vermögens des Vereins ist §49 BGB anzuwenden. Möglicherweise verbleibende Überschüsse sind im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter den Mitgliedern zu verteilen.
  3. Die Vorstände werden als Liquidatoren bestellt.

§ 19 Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereines kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt „Auflösung des Vereins“ stehen.
  2. Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer Mehrheit gemäß §7.1 Abs. (5) und (6) gefasst werden.
  3. In der Versammlung sind die Liquidatoren zu bestellen, die dann die Geschäfte abwickeln.

§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht

  1. Die vertretungsberechtigten Organe des Vereins sind der Verleihungsbehörde mitzuteilen und in entsprechender Form gem. § 50a BGB öffentlich bekannt zu machen.
  2. Bekanntmachungen werden in ortsüblicher Weise veröffentlicht und in den Geschäftsräumen öffentlich ausgehängt. Dazu wird die lokale Presse oder ein lokales, durch den Verein durchgeführtes Postwurfverfahren in Verbindung mit einer Veröffentlichung im Internet unter www.dorfladen-linsburg.de eingesetzt.

§ 21 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Nienburg/Weser.

§ 22 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. November 2014 beschlossen.

Linsburg, den 22.November 2014

Diese Satzung wurde vom Landkreis Nienburg/Weser mit Schreiben vom 29.07.2015 genehmigt.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Haftung Anzeigen
§ 2 Zweck des Vereins Anzeigen
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben Anzeigen
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Anzeigen
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft Anzeigen
§ 5.1 Kündigung Anzeigen
§ 5.2 Übertragung von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 5.3 Tod eines Mitglieds Anzeigen
§ 5.4 Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft Anzeigen
§ 5.5 Ausschluss Anzeigen
§ 5.6 Auseinandersetzung / Rückgabe von Geschäftsanteilen Anzeigen
§ 6 Organe des Vereins Anzeigen
§ 7 Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 7.1 Aufgaben der Mitgliederversammlung Anzeigen
§ 8 Vorstand Anzeigen
§ 8.1 Aufgaben des Vorstands Anzeigen
§ 8.2 Berichterstattung gegenüber den Mitgliedern Anzeigen
§ 8.3 Geschäftsführung Anzeigen
§ 9 Kassen- und Rechnungsprüfung Anzeigen
§ 10 Auskunftsrecht Anzeigen
§ 11 Mitgliedsbeiträge Anzeigen
§ 12 Geschäftsjahr Anzeigen
§ 13 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 14 Rücklage Anzeigen
§ 15 Verwendung des Jahresüberschuss oder -fehlbetrags und Rückvergütung Anzeigen
§ 16 Nachschusspflicht Anzeigen
§ 17 Deckung eines Jahresfehlbetrags Anzeigen
§ 18 Liquidation Anzeigen
§ 19 Auflösung Anzeigen
§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht Anzeigen
§ 21 Gerichtsstand Anzeigen

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